Zoals bekend heeft Zwitserland het gebruik van waarschuwingssystemen voor flitsers in o.a. navigatiesystemen verboden.
Ook in Duitsland mag e.e.a. niet gebruikt worden;
Zahllose geplagte Autofahrer hatten schon mal ein teures Foto im Briefkasten. Starenkästen und Ampel-Blitzer lauern überall. Aber die Verkehrswächter liefern sich ein ständiges Hase-und-Igel-Rennen mit der Autozubehör-Industrie. Radarwarner und Laserstörgeräte spüren mobile Blitzer auf, und immer mehr Navigationssysteme werden mit Zusatzfunktionen zum Radarfallenmelder.
POI der besonderen Art
Unter den sogenannten POIs (Points of Interest) lassen sich nämlich nicht nur Theater, Flughäfen oder Tankstellen speichern, sondern auch fest installierte Blitzer. Sobald sich der Navigator einem Starenkasten nähert, klingelt buchstäblich die Alarmglocke. Die Standorte der festen Blitzanlagen holen sich Navigationshersteller oder externe Software-Anbieter von einem Dienstleister und stellen sie den Kunden zur Verfügung. Die Sache hat aber einen Haken: Ob man solche Funktionen im Navi überhaupt benutzen darf, wird unter Verkehrsrechtlern noch heiß diskutiert.
Juristisches Niemandsland
Eindeutig wäre die Situation, wenn Blitzer-Warner im Navi unter den Paragrafen 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung fallen. Der verbietet nämlich den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Ausdrücklich erwähnt werden Laserstörgeräte und Radarwarner. Deren Benutzung ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten anderen europäischen Ländern verboten. Die Geldstrafen können empfindliche Höhen erreichen, in der Regel darf die Polizei die Geräte beschlagnahmen und vernichten. In Schweden, Belgien und Luxemburg kann man für den Einsatz von Radarwarnern theoretisch sogar ins Gefängnis wandern.
Nicht vorherzusehen
An Blitzer-Warner im Navigationssystem dürften die meisten Staaten bei der Verabschiedung dieser Gesetze noch nicht gedacht haben. Schließlich wurden manche Vorschriften schon gemacht, als das einzige Navigationssystem im Auto ein Beifahrer mit Straßenatlas war.
Eine eindeutige Regelung gibt es seit Januar in der Schweiz, die für ihre scharfen Geschwindigkeitskontrollen bekannt ist. Dort sind nicht nur klassische Radarwarner, sondern auch ausdrücklich Navis mit Blitzer-Datenbank verboten.
Die Behörden des Alpenlands wollen damit nicht zuletzt eine besonders raffinierte Methode der Blitzer-Warnung verhindern: „Verbinden die Automobilisten ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innerhalb weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen“, begründet das Schweizer Bundesamt für Straßen das Verbot. Schließlich könnten auch betrunkene Autofahrer per GPS und Handy vor Verkehrskontrollen gewarnt werden, und die Polizei könnte damit gefährliche Autofahrer nicht aus dem Verkehr ziehen, schieben die Eidgenossen hinterher. Im Gegensatz dazu sind in Frankreich einige Fahrzeuge von Marken wie Citroën oder Nissan sogar ab Werk mit Radarinfos ausgestattet.
Droht die Stilllegung?
Auch in Deutschland sind viele Verkehrsexperten der Ansicht, dass entsprechend „aufgerüstete“ Navigationssysteme unter die Regelung des Paragrafen 23 StVO fallen. Dann wären sie verboten. Wer sie trotzdem einsetzt, hätte mit unangenehmen Folgen zu rechnen. 75 Euro und vier Punkte in Flensburg sind schon jetzt mindestens fällig, wenn man mit einem Radarwarner erwischt wird. Außerdem kann die Polizei das Gerät einkassieren. Bei hochwertigen Navis wären schnell einige Hundert Euro weg. Besonders interessant würde es für aufgerüstete fest installierte Navigationssysteme mancher Autohersteller. Diese Systeme kann man schließlich nicht ohne Weiteres aus dem Fahrzeug entfernen.
Die Hersteller mobiler Navis mit Blitzer-Warner halten sich zum Thema bedeckt. Einige werben ausdrücklich mit der Funktion, zum Beispiel Falk bei seiner neuen N-Serie. Mit einer laufend aktualisierten Datenbank warnen die Geräte vor fest installierten Starenkästen oder Ampel-Blitzern. Das Problem der unklaren Rechtslage leitet Falk elegant an die Benutzer weiter: Mit Hinweis auf den bereits zitierten Paragraphen 23 weist das Unternehmen darauf hin, dass der Einsatz der Warnfunktion während der Fahrt verboten sei.
Nur für die Routenplanung zu verwenden?
„Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein“, lautet Falks freundliche Empfehlung. Dass sie sich selbst damit noch in einer rechtlichen Grauzone befinden, dürfte den Herstellern mobiler Navis klar sein. Firmen wie Falk oder Michelin versuchen sich dadurch abzusichern, dass die Blitzer-Warner-Funktion nicht automatisch im Gerät enthalten ist, sondern erst per Internet-Download aktiviert und vor jeder Fahrt neu eingeschaltet werden muss.
Fragt sich nur, wie die künftige Rechtssprechung mit der Problematik umgeht. Einen Blitzer-Warner mitzuführen und gleichzeitig hoch und heilig zu versprechen, ihn nicht einzusetzen, dürfte für Stirnrunzeln bei jedem Richter sorgen. Stattdessen könnte es laufen wie bei der GEZ: Wer einen Fernseher hat und nur Privatfernsehen guckt, dem traut man trotzdem zu, dass er abends die Fenster verdunkelt und heimlich zum „Musikantenstadl“ zappt.
Was sagt der ADAC?
Der ADAC empfiehlt seinen Mitgliedern schon jetzt, keine Blitzer-Warner im Navi einzusetzen. Für den Automobilclub fallen die Geräte eindeutig unter den Paragrafen 23. „Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Risiken lehnt der ADAC solche Geräte ab. Sie bieten im Übrigen auch keinen ‚Schutz’ vor Bußgeldern. Im Gegenteil: Sie wiegen den Benutzer in falscher Sicherheit, weil eben nicht alle Überwachungsmaßnahmen angezeigt werden. Gleichzeitig verleitet die scheinbare Sicherheit zu einer risikoreicheren Fahrweise“, sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer.
Doch es gibt auch andere Meinungen zum Thema. Schließlich senden Navigationssysteme im Gegensatz zu Laserstörgeräten keine Signale aus, die Überwachungsmaßnahmen verhindern. Zudem ließe sich argumentieren, dass die Warnung die Verkehrssicherheit erhöht. „So fährt man wesentlich entspannter, stellt sich frühzeitig auf kritische Situationen ein und kann das Fahrverhalten entsprechend anpassen“, bewirbt etwa Falk seinen neuen Blitzer-Warner. Viele Radiosender warnen sogar vor mobilen Radarfallen, manchmal auch in Zusammenarbeit mit der Polizei. Manche Sender spannen ihre Hörer ungehindert als „Blitzer-Detektive“ ein, die per Handy die neuesten Radarfallen direkt ins Studio durchgeben.
Blitzersuche im Internet
Und die Standorte Tausender Blitzanlagen findet man mit wenigen Mausklicks im Internet. Auch das, argumentieren Befürworter der Blitzer-Warner, erhöht die Verkehrssicherheit. Schließlich stehen Starenkästen vor allem an Unfallschwerpunkten. Und welcher Gemeinde will man schon unterstellen, dass ein als Mülltonne getarnter Starenkasten auf einer breit ausgebauten schnurgeraden Straße, die fünf Blocks vom nächsten Kindergarten entfernt ist, zu etwas anderem dient als zur Erhöhung der Verkehrssicherheit? Autofahrern dürfte nichts anderes übrig bleiben, als die ersten Urteile zum Thema abzuwarten – auch wenn es nicht allzu gut aussieht für die Blitzer-Warner.
Ook discussie in Duitsland
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ben bedankt voor deze uiterst interessante artikel. hoe staat het eigenlijk in nl?
hier komt die flits info bij de ingebouwde volvo navis vaak per radio. mag dat?? is dat ook een grijs gebied?
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Duitsland is een geval apart. Daar mag je naar niets luisteren/kijken dat buiten de reguliere bandbreedte valt. Je mag daar bv ook niet naar scanners luisteren.
Nederland kent die wetgeving niet, hier mag alles.
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Dan zou de info toch uitgezonden moeten worden. Ik denk dus dat dit "probleem" bij de bron aangepakt zal gaan worden en dat de eigenaren van TMC frequenties een verbod krijgen om flitsinfo te verspreiden (op straffe van intrekking vergunneing).ulrichm schreef:ben bedankt voor deze uiterst interessante artikel. hoe staat het eigenlijk in nl?
hier komt die flits info bij de ingebouwde volvo navis vaak per radio. mag dat?? is dat ook een grijs gebied?
Dat er file-info verstuurd wordt is alleen maar wenselijk voor alle partijen.
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